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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das SponsorRing Partnerprogramm.
Nicht zur Verwendung gegenüber Verbrauchern.

Werbemedien

Werbemedien im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche Werbemittel, deren Inhalte der Internetnutzer durch einen Mausklick aktiv von einem Internetserver (Ad-Server) abruft, wie z.B. Werbebanner, Werbeanzeigen, Interstitials, Videoclips.

Werbepartnervertrag

Gegenstand des Werbepartnervertrages ist die Durchführung einer Werbekampagne über die Einbindung von Werbemedien des werbenden Unternehmens in die Websites eines Werbepartners gegen Zahlung einer Provision.

Werbendes Unternehmen

Werbendes Unternehmen ist diejenige Partei des Werbepartnervertrages, die ein Werbemedium in den Websites von Werbepartnern gegen Zahlung einer Provision einbinden lassen will.

Werbepartner

Werbepartner ist diejenige Partei des Werbepartnervertrages, die ein vom werbenden Unternehmen zur Verfügung gestelltes Werbemedium in die eigene Website gegen eine Jahresgebühr von 0 Euro und eine Provision pro Werber einbindet.

Ad Impression

Unter Ad Impression ist der Abruf eines Werbemediums durch den Internetnutzer zu verstehen, indem er die Web-Seite, auf der das Werbemedium platziert ist, aufruft, wobei das Werbemedium geladen wird.

Pay per View

Bei dem Provisionsmodell Pay per View zahlt das werbende Unternehmen an den Werbepartner eine Provision pro Ad Impression. Die Provision wird fällig, sobald der Internetnutzer die Website des Werbepartners, auf der das Werbemedium platziert ist, aufruft.

Pay per Lead

Bei dem Provisionsmodell Pay per Lead zahlt das werbende Unternehmen an den Werbepartner eine Provision für eine vom werbenden Unternehmen definierte Aktion, die der Internetnutzer auf der über das Werbemedium vermittelten Zielseite ausführt, wie z.B. die Teilnahme an einem Gewinnspiel, die Registrierung für eine Website, das Bestellen eines Newsletters etc. Die Provision wird fällig, sobald der Internetnutzer die Aktion vollständig ausführt (z.B. die angefragten Daten eingibt).

Pay per Sale

Bei dem Provisionsmodell Pay per Sale zahlt das werbende Unternehmen an den Werbepartner eine Provision für jeden Vertragsschluss, der mit über das Werbemedium auf die Website des werbenden Unternehmens vermittelten Internetnutzer zustande kommt, z.B. Bestellung des in dem Werbemedium beworbenen Produkts, Abruf einer über das Werbemedium beworbenen Dienstleistung. Die Provision wird fällig, sobald der Vertrag geschlossen wird. Eventuelle spätere Rückgängigmachungen des Vertrages, etwa durch Ausübung eines Widerrufsrechts, Rücktritt oder Kündigung, bleiben für den Provisionsanspruch außer Betracht.

1. Vertragsgegenstand, Vertragsparteien, Geltungsbereich der AGB

1.1 SponsorRing GbR stellt im Internet unter der Domain www.sponsorRing.com eine Plattform für die Vermittlung von Werbepartnerverträgen zwischen werbenden Unternehmen und Werbepartnern und die technische Infrastruktur für die Durchführung von Werbekampagnen bereit.

1.2 Die von den werbenden Unternehmen zur Verfügung gestellten Werbemedien müssen den technischen Spezifikationen von SponsorRing GbR entsprechen. Die technischen Spezifikationen können unter www.SponsorRing.com abgerufen werden. Die Bereitstellung von Werbemedien, die den technischen Spezifikationen nicht entsprechen, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit SponsorRing GbR.

1.3 Diese AGB regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen SponsorRing GbR und den werbenden Unternehmen und den Werbepartnern einerseits, und sie regeln darüber hinaus die grundlegenden vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen den werbenden Unternehmen und den Werbepartnern.

1.4 Mit dem Abschluss des Registrierungsvorganges für die Nutzung der Plattform erkennen die werbenden Unternehmen und die Werbepartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SponsorRing GbR Partnerprogramms gegenüber den beteiligten Vertragsparteien an.

1.5 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Vertragspartner werden von SponsorRing GbR im Zweifel nur durch eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung anerkannt.

Leistungspflichten von SponsorRing GbR

2.1 SponsorRing GbR stellt dem Werbepartner ein Partnerprofil zur Verfügung, in das er die für die werbenden Unternehmen relevanten Daten (wie z.B. Thematik / Branche, Typus der Website, Seitenzugriffszahlen, Einträge in Suchmaschinen und Linklisten etc.) zu seiner Website gemäß den von SponsorRing GbR vorgegebenen Pflichtfeldern einträgt. Werbepartnerverträge und richtet die von den Parteien in den Werbepartnerverträgen vereinbarten Werbekampagnen für diese ein. Hierbei stellt (Name des Unternehmens) den Vertragsparteien einen Ad-Server zur Verfügung, auf dem die Werbemedien abgelegt und stellt dem werbenden Unternehmen ein Unternehmensprofil zur Verfügung, in dem das werbende Unternehmen die Möglichkeit hat, das zu platzierende Werbemedium, die von ihm gewünschte Einbindung und die Verlinkung auf eine Zielseite gemäß den von SponsorRingGbR vorgegebenen Pflichtfeldern zu spezifizieren, die genaueren Konditionen für die anvisierte Kampagne und ein Provisionsmodell auszuwählen.

Registrierung als Nutzer der Plattform

3.1 Die Registrierung für die Nutzung der Plattform steht natürlichen oder juristischen Personen offen, die am Abschluss von Werbepartnerverträgen interessiert sind. Die Registrierung einer juristischen Person ist nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.

3.2 Die Registrierung für die Nutzung der Plattform begründet keine Verpflichtung zum Abschluss eines Werbepartnervertrages. Diese sind zwischen den Werbepartnern und den werbenden Unternehmen gesondert zu schließen.

3.3 Werbepartner und werbende Unternehmen, die sich für die Nutzung der Plattform registrieren, sind dazu verpflichtet, gemäß den in den Registrierungsformularen vorgesehen Pflichtfeldern wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und ihre Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

3.4 Für die Nutzung der Plattform vergibt SponsorRing GbR einen Benutzernamen und ein Passwort. Das Passwort ist geheim zu halten, sicher aufzubewahren und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

Zustandekommen von Werbepartnerverträgen, Vertragsinhalt, Verpflichtungen gegenüber SponsorRing GbR

4.1Werbepartnerverträge kommen zustande, sobald ein Werbepartner oder ein werbendes Unternehmen ein Angebot zum Abschluss eines Werbepartnervertrages über die Plattform an den anvisierten Vertragspartner übermittelt und dieser das Angebot annimmt.

4.2Mit dem Abschluss des Werbepartnervertrages verpflichtet sich der Werbepartner gegenüber SponsorRing GbR zur Zahlung einer festgelegten Jahresgebühr und Provision gemäß Punkt 7 dieser AGB. Das werbende Unternehmen verpflichtet sich gegenüber dem Werbepartner zur Zahlung der in dem Werbepartnervertrag vereinbarten Provision.

Vertragliche Pflichten von Werbepartnern

5.1Der Werbepartner bindet den von SponsorRing übermittelten Bannercode innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt des Codes in seine Website ein. Hierbei hat er sicher zu stellen, dass der Code nicht verändert wird.

5.2 Der Werbepartner ist verpflichtet, seine Website gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten. Insbesondere hat er seine Website mit einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG zu versehen und verbraucherschützende Regelungen zu beachten. Weiterhin verpflichtet sich der Werbepartner dazu, im Zusammenhang mit seiner Website jegliche Handlungen zu unterlassen, welche die gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter beeinträchtigen.

5.3 Der Werbepartner hat dafür Sorge zu tragen, dass der Ruf oder die Wertschätzung der Waren oder Dienstleistungen des werbenden Unternehmens durch die Gestaltung seiner Website oder die dort bereit gehaltenen Inhalte nicht beeinträchtigt werden.

6. Vertragliche Pflichten von werbenden Unternehmen

6.1 Das werbende Unternehmen übermittelt das in die Website des Werbepartners einzubindende Werbemedium nach Abschluss des Registrierungsvorganges, spätestens jedoch zwei Werktage nach Abschluss eines Werbepartnervertrages an SpoSponsorRing GbR. Das Werbemedium muss der auf der Profilseite des werbenden Unternehmens angegebenen Spezifikation entsprechen.

6.2 Das werbende Unternehmen hat sicherzustellen, dass die inhaltliche und technische Gestaltung seines Werbebanners keine Rechte Dritter (z.B. Marken- oder Namensrechte) verletzt oder gegen die Regelungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb verstößt (z.B. Irreführende Gestaltung des Werbebanners).

6.3 Das werbende Unternehmen stellt den Werbepartner von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese in Bezug auf eine von ihm zu vertretende Rechtsverletzung gegenüber dem Werbepartner geltend machen und übernimmt diesbezüglich sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

6.4 Darüber hinaus darf das Werbebanner keine rassistischen, sexistischen, antisemitischen, antidemokratischen oder in ähnlicher Weise volksverhetzenden oder sittenwidrigen Inhalte aufweisen.

Provisionen

7.1 Die Registrierung auf der Plattform von SponsorRing GbR steht den Parteien kostenlos zur Verfügung.

7.2 SponsorRing GbR übermittelt den Vertragspartnern eine Abrechnung über die im Abrechnungszeitraum fällig gewordenen Provisionen (zwei Mal im Jahr).

8. Änderungen der Plattform, Änderung dieser AGB

8.1 Die konkrete grafische und funktionelle Ausgestaltung der Plattform, die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten mit zusätzlichen Features oder deren Ergänzung mit kostenpflichtigen Zusatzleistungen stehen im Ermessen von SponsorRing GbR. SponsorRing GbR ist unter Beibehaltung der vertragsgegenständlichen Nutzungsmöglichkeiten jederzeit berechtigt, die konkrete Ausgestaltung weiter zu entwickeln, zu modifizieren und anzupassen.

8.2 SponsorRing GbR ist berechtigt, diese AGB während der laufenden Mitgliedschaft zu ändern und anzupassen. SponsorRing GbR wird den Vertragsparteien die geänderten Bedingungen in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich wird SponsorRing GbR den Vertragsparteien eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob sie die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten AGB als vereinbart. SponsorRing GbR wird die Vertragsparteien bei Fristbeginn ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht eine Vertragspartei der Änderung dieser AGB, so ist SponsorRing GbR berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB fristlos zu kündigen.

9. Haftung von SponsorRing GbR

9.1 SponsorRing GbR haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SponsorRing GbR ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet SponsorRing GbR in demselben Umfang.

9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts.

10.3 Hat der Werbepartner oder das werbende Unternehmen keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist gegenüber diesem, Gerichtsstand der Sitz von SponsorRing GbR. SponsorRing GbR kann den Werbepartner bzw. das werbende Unternehmen auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.